Kartellbildung in der Automobilindustrie: Am Ende verlieren die Verbraucher

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Vor vier Jahren kündigte der damals amtierende EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia ein hartes Vorgehen gegen deutsche Unternehmen aus der Autobranche an. Wie er seinerzeit verlauten ließ, würden Kartelle bei fast allen Komponenten vermutet, die für den Bau eines Fahrzeugs erforderlich sind. „Das ist unglaublich“, fasste er die Situation zusammen. Unglaublich ist dabei aber vor allem eins: der Mangel an Konsequenzen.

Sicher, illegale Absprachen in der Wirtschaft ziehen Strafzahlungen nach sich – sofern sie auffliegen. Aber: Die Bildung von Kartellen ist in Europa nicht grundsätzlich strafbar. Das bedeutet, persönlich werden die Täter nie zur Rechenschaft gezogen. Und Bußgelder, selbst wenn sie in der öffentlichen Wahrnehmung bisweilen drakonisch erscheinen, sind für Unternehmen kalkulierbar. Den Schaden haben die Verbraucher, die durch den ausbleibenden Wettbewerb mehr für Produkte zahlen müssen.     

Almunia wurde mittlerweile von Margrethe Vestager abgelöst. Sie konnte den Verdacht ihres Vorgängers im Februar 2018 in zwei weiteren Verfahren erhärten. In beiden Fällen beteiligt: der weltweit größte Automobilzulieferer Bosch. Nach Ermittlungen der Wettbewerbshüter hat Bosch im Bereich Zündkerzen illegale Preisabsprachen mit den japanischen Konkurrenten Denso und NGK getroffen – zu Lasten verschiedener Autobauer. Darüber hinaus sei es im Segment der Bremssysteme zu Abmachungen mit Continental und TRW gekommen.

Wegen der Bildung illegaler Kartelle wurden Strafzahlungen von mehr als 150 Millionen Euro gegen die beteiligten Firmen verhängt. Das Zündkerzenkartell wurde mit 76 Millionen Euro belangt – davon entfallen 46 Millionen Euro auf Bosch. Für die Absprachen bei Bremsteilen wurden Bosch und Continental von der EU mit einer Strafe von 75 Millionen Euro belegt. Durch die maßgebliche Unterstützung bei der Aufklärung des jeweiligen Falles entgingen Denso und TRW einer möglichen Geldbuße.

Die dahinter stehende Moral ist simpel: Kooperiere mit den Wettbewerbshütern und erlange Straffreiheit. Der wirtschaftliche Schaden für Fahrzeughersteller und Verbraucher lässt sich hingegen nur schwer beziffern. Lange dürfte es bis zur nächsten Meldung über illegale Abkommen allerdings nicht dauern. Denn nach Auffassung von Vestager ist insbesondere die Automobilindustrie anfällig für Kartellbildungen: „Wenn Produkte sich sehr ähnlich sind und es schwer ist, sich über die Qualität zu unterscheiden, ist die Versuchung für Hersteller offenkundig groß, sich abzusprechen, um den Markt oder Aufträge aufzuteilen.“