Urteil des Europäischen Gerichtshofs unterstützt Independent Aftermarket

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Der EuGH plädiert für Datenzugriff durch freie Werkstätten

Am Europäischen Gerichtshof (EuGH) wurde im Oktober 2023 ein Urteil gefällt, das die Zukunft des freien Ersatzteilmarkts positiv beeinflussen wird.

Ausgangslage war eine Klage der Werkstattkette ATU und des Fahrzeugglas-Spezialisten Carglass® gegen Fiat Chrysler; wie das Fachmagazin amz bereits 2022 berichtete. Was war der Anlass der Klage?

Eingeschränkter Zugang zu Fahrzeugdaten

Seit vielen Jahren erheben und speichern Automobile zahlreiche Daten, beispielsweise den Kraftstoffverbrauch oder die gefahrene Geschwindigkeit, aber auch automatische Gurtstraffungen, die Häufigkeit der Sitzverstellung und vieles mehr. Den Datenzugang haben die Fahrzeughersteller selbst, immer seltener jedoch freie Werkstätten und unabhängige Dienstleister. Diese müssen den Zugang zu diesen sogenannten On-Board-Daten – die sie für eine Reparatur zwangsläufig benötigen – durch Lizenzen oder digitale Zertifikate kaufen.

Dadurch entsteht ein zunehmender Wettbewerbsnachteil für freie Werkstätte. Sie müssen  für den Datenzugang Geld investieren und Fahrzeughalterinnen und -halter sind zunehmend gezwungen, für eine Reparatur eine Vertragswerkstatt des Herstellers zu nutzen. Für beide betroffenen Gruppen führt dies zu zusätzlichen Kosten.

Stärkung für den freien Markt

Der Europäische Gerichtshof entschied im Fall der Kläger, dass der Datenzugang vom Hersteller nicht beschränkt werden darf. Auch wies er das Argument der Hersteller zurück, durch die Zurückhaltung der Daten für deren Sicherheit zu sorgen. Vielmehr stellte das Gericht klar: Cybersicherheit darf nicht höhergestellt werden als gleiche Zugangsvoraussetzungen zum Markt.

Davon profitieren nicht nur die freien Werkstätten, sondern auch die Halterinnen und Halter der zu reparierenden Fahrzeuge, die ihre Werkstatt weiterhin frei wählen können.