Neue Vorschriften und Gesetze im Verkehrsbereich gehören zum neuen Jahr wie die guten Vorsätze. Auch 2015 sind mit Jahresbeginn verschiedene Änderungen eingetreten, die Auswirkungen auf die Autofahrer und den Verkehr haben. Die wichtigsten davon fassen wir im Folgenden zusammen.
Mitnahme des Ortskennzeichens bei Umzug
Seit dem 1. Januar 2015 können Autohalter, die in einen anderen Zulassungsbereich (oder ein anderes Bundesland) ziehen, ihr Kennzeichen behalten. Damit entfällt die Pflicht, ein neues Kennzeichen zu beantragen (Umkennzeichnung). Abhängig vom Wohnort des Halters ist aber weiterhin die Höhe der KFZ-Versicherung.
Fahrzeugabmeldung online
Über die Internetpräsenz des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) ist es seit Jahresbeginn möglich, das eigene Auto abzumelden. Das gilt allerdings nur für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden. Denn die neuen Prüfplaketten der Kennzeichen sowie der Fahrzeugschein enthalten einen verdeckten Sicherheitscode.
Ebenfalls erforderlich ist die Aktivierung der Online-Funktion (eID) beim neuen Personalausweis, um die Identität des Halters zu prüfen. Der Sicherheitscode kann auf der Webseite des KBA eingetragen oder per QR-Code gescannt werden.
Ab Ende 2016 soll es zudem möglich sein, Fahrzeuge via Internet anzumelden.
Erweiterte Hauptuntersuchung
Ab 1. Juli 2015 tritt eine Erweiterung der Hauptuntersuchung in Kraft. Nach dieser haben die Prüfer von Sachverständigenorganisationen wie TÜV oder DEKRA über den sogenannten HU-Adapter auch die werksseitig verbauten elektronischen Sicherheits- und Assistenzsysteme zu kontrollieren. Zu diesen zählen neben dem Airbag unter anderem ESP und Spurhaltehelfer.
Der HU-Adapter wird an die Diagnoseschnittstelle des Fahrzeugs angeschlossen und soll Mängel oder Manipulationen erkennen. Darüber hinaus dient er bei der neu gefassten PKW-Bremsenprüfung dem Abgleich von hydraulischem Systemdruck und am Rad tatsächlich erreichter Bremskraft.
Einführung der Euro 6-Norm
Ab 1. September 2015 gilt für sämtliche Neuzulassungen die Euro 6-Abgasnorm. Mit ihr werden der Schadstoffausstoß und die Rußpartikelemission deutlich reduziert. Für Dieselfahrzeuge bedeutet das einen maximal zulässigen Stickoxidausstoß von 80 mg/km (bislang 180 mg/km) und eine Begrenzung der Partikelemission auf 4,5 mg/km.
Neue Vorschrift für Verbandskästen
Bereits seit dem 1. Januar 2014 gelten geänderte Vorschriften für die Herstellung von Verbandskästen. Gemäß der DIN-Norm 13164 müssen KFZ-Verbandskästen neben Feuchttüchern zur Hautreinigung ein 14-teiliges Fertigpflasterset sowie ein Verbandpäckchen in der Größe K beinhalten.
Seit Beginn dieses Jahres müssen in Fahrzeugen mitgeführte Verbandskästen den geänderten Anforderungen entsprechen. Autohalter sollten entsprechend prüfen, ob ein Ergänzungsset ausreicht (Verfallsdatum des älteren Materials beachten) oder ein neuer Verbandskasten angeschafft werden muss.
Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern
Die staatliche Förderung für die Nachrüstung älterer Diesel-PKW und leichter Nutzfahrzeuge mit einem Dieselpartikelfilter (DPF) wird 2015 fortgesetzt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt einen Zuschuss von 260 Euro pro Fahrzeug. Um diesen zu beantragen, muss der Partikelfilter zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2015 von einer Werkstatt mit AU-Berechtigung nachgerüstet werden.
Notrufsystem bei neuen Fahrzeugtypen
Das automatische PKW-Notrufsystem eCall wird voraussichtlich ab dem 1. Oktober 2015 für alle in der EU typgenehmigten Neufahrzeuge verpflichtend. Bis zur flächendeckenden Funktionalität wird es aber wohl noch bis zum 1. Oktober 2017 dauern. Denn erst dann müssen die Notrufstellen, an die das Signal bei Unfällen übermittelt wird, an das eCall-System angepasst sein.
Inkrafttreten des Elektromobilitätsgesetzes
Noch in diesem Frühjahr soll das Elektromobilitätsgesetz in Kraft treten. Nach diesem liegt die Begünstigung von Elektrofahrzeugen künftig in der Verantwortung der Kommunen. Um die noch immer langsam wachsende Elektromobilität zu stärken, wird zum Beispiel über kostenlose Parkplätze für E-Autos oder die erlaubte Benutzung von Busspuren nachgedacht.
Wer in den Genuss der seit 2011 geltenden 10-jährigen Befreiung von der KFZ-Steuer gelangen möchte, sollte sich bis Ende dieses Jahres für den Kauf (und die Zulassung) eines Elektroautos entscheiden. Ab dem 1. Januar 2016 gilt die Befreiung von der KFZ-Steuer für neu zugelassene E-Autos nur noch für fünf Jahre.