Der Bundesrat hat verschiedene Verordnungen der Bundesregierung zur Neuregelung des Strafkatalogs bei Verkehrsvergehen gebilligt. Betroffen sind vor allem Themenbereiche, die in der öffentlichen Debatte der jüngeren Vergangenheit eine nennenswerte Rolle gespielt haben: illegale Autorennen und die Behinderung von Einsatzkräften in Rettungsgassen.
Vor allem Raser sollen künftig deutlich härter bestraft werden. Statt Geldbuße und Fahrverbot droht bei grob rücksichtslosem Fahrverhalten Freiheitsentzug. Wer ein illegales Autorennen veranstaltet oder sich daran beteiligt, muss mit einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Sollten unbeteiligte Personen schwer verletzt oder sogar getötet werden, drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis. Bisher belief sich das Strafmaß auf 400 Euro Geldbuße und einen Monat Führerscheinentzug.
Wer darüber hinaus nicht der Verpflichtung nachkommt, bei Staus auf Autobahnen eine Rettungsgasse zu bilden, zahlt nach dem neuen Strafkatalog 200 Euro. Bisher lag der Betrag bei 20 Euro. Bei besonders schweren Vergehen können bis zu 320 Euro zu Buche stehen – in Kombination mit einem Monat Fahrverbot. Damit reagiert die Politik auf sich mehrende Berichte über die schwere Behinderung von Rettungskräften bei der Anfahrt von Unfallstellen.
Verschärftes Strafmaß auch bei Handynutzung und Verhüllung
Höhere Strafen drohen auch bei der Nutzung von Mobiltelefonen im Straßenverkehr: Statt den bisher geltenden 60 Euro beläuft sich das Bußgeld für Verstöße gegen das Handy-Verbot am Steuer künftig auf 100 Euro. Daran geknüpft ist zudem ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Davon betroffen sind aber nicht allein Auto-, sondern auch Fahrradfahrer. Für sie steigt das Verwarngeld von bisher 25 Euro auf 55 Euro.
Entsteht durch die Nutzung eines Kommunikationsgerätes während der Autofahrt – sämtliche Gesetze gelten ab sofort auch für Tablets und Laptops – ein Unfall mit Sachbeschädigung, erhöht sich das Strafmaß auf 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Führerscheinentzug. Außerdem stimmte der Bundesrat der Einführung eines Verhüllungsverbotes zu. In der Straßenverkehrsordnung ist damit verankert, dass das Gesicht des Fahrers stets erkennbar bleiben muss.