Neue Straßenverkehrsordnung: Mehr Regeln, härtere Strafen

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Beispielbild eines Autos, das aufgrund überhöhter Geschwindigkeit in eine Radarfalle gerät und geblitzt wird.

Am 28. April 2020 trat die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Die beinhaltet u. a. Anpassungen des Bußgeldkatalogs, mit denen Verkehrssünder künftig deutlich stärker zur Kasse gebeten werden.

Die wichtigsten Änderungen für den Kfz-Verkehr sind nachfolgend zusammengefasst:

Tempoverstöße

Ein einmonatiges Fahrverbot wird innerhalb geschlossener Ortschaften bereits ab einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h verhängt. Zudem drohen 80 € Strafe sowie ein Punkt in Flensburg.

Außerorts erfolgt der Verlust des Führerscheins nun ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 26 km/h. Zusätzlich zum Punkt in der Verkehrssünderkartei werden ebenfalls 80 € fällig.

Die Regelungen gelten, anders als bisher, gleichermaßen für Pkw, Lkw und Krafträder.

Rettungsgasse

Wer der Verpflichtung nicht nachkommt, bei dichtem Verkehrsaufkommen auf der Autobahn eine Rettungsgasse zu bilden, zahlt 200 € und kassiert obendrein zwei Punkte in Flensburg.

Unbefugtes Durchfahren einer Rettungsgasse wird mit einer Geldbuße von mindestens 240 €, zwei Punkten sowie einem Monat Führerscheinverlust geahndet.  

Halten und Parken

Auch das Halten und Parken in zweiter Reihe wird deutlich teurer: Wer auf der Straße anhält, z. B. um das Fahrzeug zu be- oder entladen, zahlt ab sofort 55 €. Parksünder, die durch Blockieren eines Fahrstreifens den Verkehr behindern, müssen sogar 70 € berappen und erhalten zudem einen Punkt in Flensburg.

Dieselbe Regelung gilt übrigens auch für das Halten und Parken auf Geh- und Radwegen sowie – anders als bisher – Schutzstreifen.

Seitenabstand zu Zweirädern

Eine weitere Änderung betrifft den Mindestseitenabstand, den Kraftfahrzeuge beim Überholen von Radfahrern, Fußgängern oder E-Scootern auf der Straße einhalten müssen. Außerhalb geschlossener Ortschaften beträgt der Mindestabstand zwei Meter, innerorts sind es 1,5 Meter.

Darüber hinaus wurde ein neues Verkehrszeichen eingeführt, mit dem auf engen Verkehrswegen ein Überholverbot von Zweirädern angezeigt wird.

Das neue Verkehrsschild „Überholverbot von Zweirädern“ / Quelle: Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)

Rechtsabbiegen von Lkw

Das Rechtsabbiegen von Lkw und Bussen, in der Vergangenheit durch eine Vielzahl schwerer Unfälle mit Radfahrern und Fußgängern heftig diskutiert, wird nun ebenfalls stärker reglementiert.

So dürfen Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts innerorts nur noch im Schritttempo (max. 11 km/h) rechts abbiegen, wenn auf der Straße grundsätzlich mit Radfahrern und Fußgängern gerechnet werden muss. Ein Verstoß zieht eine Geldstrafe von 70 € und einen Punkt in Flensburg nach sich.