Infrastrukturabgabe verschoben: EU-Kommission geht gegen deutsche Maut-Pläne vor

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Maut für Deutschland? Nicht konform mit EU-Recht sagt Brüssel.
Maut für Deutschland? Nicht konform mit EU-Recht sagt Brüssel.

Die für 2016 geplante Einführung der PKW-Maut ist vorerst gestoppt. Wie Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt mitteilte, werde das Inkrafttreten des Infrastrukturabgabegesetzes aufgrund von rechtlichen Schritten der EU-Kommission gegen die deutschen Pläne zunächst ausgesetzt. Zweifel an einer Zulässigkeit der Maut hat der Verkehrsminister jedoch nicht.

Nach dem geplanten Infrastrukturabgabegesetz sollte ab dem kommenden Jahr für die Benutzung von Autobahnen sowie – für Inländer – auch von Bundesfernstraßen eine nach Größe und Umweltfreundlichkeit des jeweiligen Fahrzeugs gestaffelte Abgabe entrichtet werden. Um deutschen Autofahrer eine Doppelbelastung zu ersparen, werden die für die Maut aufzuwendenden Kosten dabei 1:1 über eine Reduzierung der bisherigen Kfz-Steuer aufgefangen. Durch diese Regelung wird die Infrastrukturabgabe de facto ausschließlich für nicht in Deutschland zugelassene Fahrzeuge erhoben. Genau an dieser Regelung stößt sich die EU-Kommission.

EU-Kommission sieht Diskriminierung

Wie die EU-Kommission verlautbaren ließ, werde Sie wegen erheblicher Bedenken gegen die deutschen Maut-Regelungen vorgehen. So sei eine Straßennutzungsgebühr ausschließlich dann EU-rechtskonform, wenn eine Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit des jeweiligen Fahrzeugführers ausgeschlossen sei. Gerade hier bestünden jedoch erhebliche Zweifel. So würden die deutschen Maut-Gesetzte eben gerade nicht dem Grundsatz der Angemessenheit und Gleichbehandlung entsprechen, da die Straßenbenutzungsabgabe per se nur ausländische Fahrer belasten würde.

Deutsche bekämen die Kosten aufgrund der neuen Regelungen durch den Wegfall der Kraftfahrzeugsteuer erstattet. Insofern müssten Inländer überhaupt keine Maut bezahlen. Zudem wurde von der EU-Kommission beanstandet, dass die von Ausländern für den Erwerb von Kurzzeitvignetten zu entrichtenden Gebühren unverhältnismäßig hoch seien. So wären die Preise für gleichartige Straßennutzungserlaubnisse in anderen EU-Ländern wie beispielsweise in Österreich oder Slowenien erheblich angemessener; eine Diskriminierung ausländischer Fahrzeugführer sei dort nicht gegeben.

Dobrindt hält an Plänen fest

Bundesverkehrsminister Dobrindt ist nach wie vor davon überzeugt, dass sich Deutschland europarechtlich völlig korrekt verhalten habe. Auf jeden Fall schloss er eine Nachbesserung der Gesetze aufgrund der von der EU-Kommission getätigten Vorwürfe kategorisch aus. Da die Bundesregierung eindeutig nachgewiesen habe, dass die Mautvorschriften nicht gegen EU-Recht verstießen, sei eine außergerichtliche Streitbeilegung und eine damit verbundene Änderung der Mautpläne kein Thema. Nach alldem ist stark davon auszugehen, dass die Bundesregierung die Frist für eine Stellungnahme zu den Vorwürfen der EU-Kommission verstreichen lassen wird.

Sollte die Kommission die von ihr geäußerten Bedenken dann nicht zurücknehmen und die Bundesrepublik auch weiterhin keine Änderung der Maut-Gesetze vornehmen, dürfte die Einreichung einer entsprechenden Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) unvermeidlich sein. Bis zu einer abschließenden Entscheidung der Luxemburger Richter könnte es dann allerdings noch einige Zeit dauern: Durchschnittlich zwei Jahre braucht die Justizbehörde, bis in derartigen Verfahren ein Urteil verkündet wird. Und so lange wird es wohl auch keine PKW-Maut in Deutschland geben.