Start Markt & mehr Handynutzung im Straßenverkehr: Neue Techniken erfordern neue Anpassungen und Regeln

Handynutzung im Straßenverkehr: Neue Techniken erfordern neue Anpassungen und Regeln

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Handynutzung im Straßenverkehr: Neue Techniken erfordern neue Anpassungen und Regeln

Im Zeitalter der modernen Kommunikation ist das Handy respektive das Smart- oder iPhone das wohl meist benutzte mobile Kommunikationsmittel überhaupt. Und das Generationen übergreifend.  Zu dem ursprünglichen Sinn des mobilen Telefonierens kamen nach und nach die Möglichkeiten der Kurznachrichtenversendung (SMS) mit seiner Ergänzung Multimedia Messaging Service (MMS) sowie das Fotografieren mit der Handykamera.

Aufgrund der perfekten Technik und dem Prinzip, immer und überall erreichbar zu sein – auch am Steuer während einer Autofahrt –, haben sich die Unfälle im Straßenverkehr durch Handybenutzung in den letzten Jahren drastisch erhöht. Die Aufmerksamkeit und Konzentration auf den Verkehr wurden vor allem durch das Schreiben und Lesen von Textnachtrichten maßgeblich beeinträchtigt. Aus dem Grund hat der Gesetzgeber reagiert und in der Straßenverkehrsordnung die Nutzung von Mobiltelefonen ohne Freisprechanlage reglementiert.

Grundsätzlich gilt: Wer im Fahrzeug ein Mobiltelefon nutzt, es bei der Gesprächsannahme aufnimmt und in der Hand behält, begeht einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung § 23 Abs. 1a StVO. Das gleiche gilt für das Versenden und Lesen von Nachrichten, das Checken eingegangener E-Mails so wie die generelle Vor- und Nachbereitungsphase eines Telefonats.

Eine verbotswidrige Benutzung des Handys im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO liegt jedoch nicht vor, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist. Und dies sogar auch an einer roten Ampel. Im Gegensatz dazu ist die Nutzung eines Handys bei laufendem Motor auf einer Kraftfahrtsstraße oder auf dem Seitenstreifen einer Autobahn nicht erlaubt (OLG Düsseldorf, NZA 2008, 584). Das gleiche gilt im Stand vor einer roten Ampel (OLG Celle, NJW 2006, 710).

Das Bußgeld für Handybenutzung im Straßenverkehr ist seit dem 1. Mai dieses Jahres von 40 Euro auf 60 Euro erhöht worden. Plus einen Eintrag von einem Punkt in der Flensburger Fahreignungskartei. Bei wiederholtem Verstoß kann auch ein Fahrverbot die Folge sein. Ob telefonieren, Nachrichten versenden oder fotografieren, allein die Nutzung des Handys am Steuer bei laufendem Motor reicht für ein Bußgeld aus.

Wer sich der Gefahr der Handybenutzung im Straßenverkehr bewusst ist, wird anhalten immer als die sicherste Lösung vorziehen. Auch Fußgänger sind Teilnehmer am Straßenverkehr und gefährden sich und andere beim Telefonieren oder Nachrichten versenden. Chonquing, eine Stadt in China, und auch Washington haben abgetrennte Gehwegbereiche für Smartphone-User als Tests für mehr Sicherheit laufen. Es scheint so, als würde es in absehbarer Zeit auch in diesem Segment Fortschritte geben.