Dashcams: Datenschutz-Debakel oder Sicherheits-Plus?

0
236
Dashcams zeichnen das Verkehrsgeschehen auf.
Dashcams zeichnen das Verkehrsgeschehen auf.

In vielen Ländern sind sie in Autos bereits keine Seltenheit mehr: Dashcams. Die kleinen Kameras werden meist auf dem Armaturenbrett installiert und zeichnen das Verkehrsgeschehen während der Autofahrt auf. In Deutschland steht einem privaten Einsatz vor allem der Datenschutz entgegen – bislang.

Denn jetzt urteilte der Bundesgerichtshof, dass Aufnahmen von Dashcams durchaus vor Gericht verwertbar sind. Konkret ging es um einen Unfall, bei dem zwei Autofahrer beim Linksabbiegen kollidiert waren. Einer der Beteiligten wollte mithilfe der Aufzeichnungen aus seiner Dashcam beweisen, dass der Kontrahent die Schuld am Unfall trägt.

Während die Vorinstanz das noch ablehnte, gab der BGH dem Kläger jetzt Recht. „Die vorgelegte Videoaufzeichnung ist nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen unzulässig. […] Dennoch ist sie als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar“, so die Karlsruher Richter in der Urteilsbegründung. In diesem Fall würden die Interessen des Klägers das Persönlichkeitsrecht der anderen Partei überwiegen.

Freie Fahrt mit Dashcams?

Haben die Richter damit den Weg freigemacht für den massenhaften Einsatz von Dashcams? Mitnichten. Eine „permanente anlasslose Aufzeichnung des gesamten Geschehens“ auf und entlang der Fahrstrecke“ sei „nicht erforderlich“. Gleichzeitig formulierte der BGH aber auch eine mögliche Lösung. Rechtlich einwandfrei wäre demnach „ein dauerndes Überschreiben der Aufzeichnungen in kurzen Abständen und Auslösen der dauerhaften Speicherung erst bei Kollision oder starker Verzögerung des Fahrzeuges.“

Die Ansicht der Richter deckt sich mit den Forderungen vieler Verkehrsexperten, etwa dem ADAC. „Wer nur situativ aufnimmt, weil er eine Gefahr erkennt, sollte diese Aufnahmen auch in einem späteren Verfahren einbringen dürfen“, kommentiert der Verkehrsclub das Urteil.

In guter Gesellschaft

Künftig könnten also auch auf deutschen Straßen immer mehr Fahrzeuge mit Aufnahmegeräten ausgestattet sein. Ob damit die Sicherheit steigt oder nur die Klagebereitschaft von möglichen Unfallgeschädigten, wird sich zeigen. Europaweit befände sich Deutschland zumindest in guter Gesellschaft. Laut ADAC ist der Einsatz von Dashcams unter anderem in Frankreich, Großbritannien, Italien, Niederlande, Polen, Skandinavien und Spanien unproblematisch.