Werden Nutzfahrzeuge oder Arbeitsmaschinen in der Dunkelheit betrieben, ist gute Sicht außerordentlich wichtig. Wird der Arbeitsbereich jedoch nicht hell genug durch stationäre Lichtquellen ausgeleuchtet, helfen zusätzliche Arbeitsscheinwerfer am Fahrzeug. Sie erzielen dank moderner, effizienter LED-Technik eine gute Lichtausbeute bei vergleichbar geringem Stromverbrauch. Das schont die Fahrzeugbatterie und ermöglicht längere Arbeitseinsätze mit Batteriestrom.
Die Vorteile von LED-Arbeitsscheinwerfern
- Hohe Lichtausbeute
- Geringer Stromverbrauch
- Sehr hohe Lebensdauer
- Universell verwendbar bei 9 und 32 Volt Bordspannung
- Erschütterungsresistent
Wie bestimmte andere Fahrzeugkomponenten unterliegt auch die Beleuchtung den Vorschriften der Europäischen Union. Die ECE-Regelungen enthalten einheitliche, technische Vorgaben, die für die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs relevant sind. Entscheidend für die Arbeitsscheinwerfer sind die folgenden ECE-Regelungen:
- ECE R 10: Diese Vorschrift zertifiziert die elektromagnetische Verträglichkeit des Arbeitsscheinwerfers (einschließlich EMV-Regelung).
- ECE R 23: Arbeitsscheinwerfer können auch als Rückfahrscheinwerfer verwendet werden, wenn sie nach ECE R23 zertifiziert sind. Eine solche Zertifizierung ist abhängig von strengen Kriterien: Exakte Lichtwerte am Boden und der Lichtstrahl nach oben und unten sind entscheidend.
- ECE R 48: Generelle Norm zur Fahrzeugbeleuchtung
Arbeitsscheinwerfer können überall am Fahrzeug angebracht sein, daher ist ihre Benutzung laut StVO im normalen Straßenverkehr verboten. Dementsprechend dürfen Arbeitsleuchten nicht mit den Rückfahrscheinwerfern oder anderen Beleuchtungen zusammen ein- und ausgeschaltet werden. Es ist zwingend erforderlich, einen Schalter zwischen Fahrzeug und Arbeitsscheinwerfer einzubauen, um den Vorschriften zu entsprechen.
Einsatz von Arbeitsscheinwerfern als Rückfahrleuchten – das ist zu beachten
Anzahl:
- M1-Fahrzeug und alle anderen Fahrzeuge mit Längen < 6 m: ein Rückfahrscheinwerfer vorgeschrieben, ein zweiter ist zulässig
- alle Fahrzeuge mit Längen > 6 m außer M1-Fahrzeuge: zwei vorgeschrieben und zwei zusätzlich erlaubt (Anbau auch an der Seite des Fahrzeugs erlaubt)
Lichtfarbe: weiß
Anbauhöhe: min. 250 mm, max. 1.200 mm
Geometrischer Sichtwinkel:
- eine Leuchte: horizontal ± 45°
- zwei Leuchten: horizontal 30° innen/45° außen; vertikal 15° oben/5° nach unten
Geschützt gegen Wasser und Staub
Um lange und sicher eingesetzt werden zu können, sollten Arbeitsscheinwerfer bestimmte Kriterien erfüllen. Folgende Schutzarten sind dabei relevant:
- IP67: Scheinwerfer mit diesem Standard sind gegen das Eindringen von Wasser und Staub in das Gehäuse geschützt. Sie überstehen auch temporäres Eintauchen in Wasser bis zu einem Meter und sind gegen Spritzwasser geschützt – gegen Hochdruckreiniger allerdings nicht.
- IP6K9K: Scheinwerfer mit dieser hohen Schutzart halten auch dem intensiven Strahl eines Hochdruckreinigers stand. Das ist etwa bei Baustellenfahrzeugen besonders wichtig.
Flut- oder Spotlicht?
Der Lichtstrahl eines Fernlichts wird durch die Form des Reflektors oder das Glas bestimmt. Ein Spotlicht erzeugt einen langen und schmalen Lichtstrahl, Flutlicht einen Lichtstrahl ähnlich dem Standardlichtstrahl, jedoch kürzer und breiter.