Änderungen bei der TÜV-Hauptuntersuchung

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Seit dem 1. Juni 2015 gilt der sogenannte Geräteleitfaden 5 und daraus ergibt sich für die Hauptuntersuchungen von PKW eine ganze Reihe von Veränderungen. Die Antwort auf die Frage, warum die Vorschriften schon wieder geändert werden, ist relativ einfach: Um die ständige Weiterentwicklung der Technologien im Kfz-Bereich bei der regelmäßigen Fahrzeugüberwachung angemessen zu berücksichtigen, müssen auch die Prüfvorschriften weiterentwickelt werden. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.

Elektronische Sicherheits- und Assistenzsysteme auf dem Prüfstand

Informationstechnik spielt in modernen Fahrzeugen eine zentrale Rolle. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass IT auch bei der Hauptuntersuchung immer mehr an Bedeutung gewinnt. Ab sofort kommt der HU-Adapter zum Einsatz. Wird der Adapter mit der Schnittstelle des Fahrzeugs verbunden, kann der Prüfer feststellen, ob alle elektronischen Sicherheits- und Assistenzsysteme vorhanden sind und nicht verändert wurden.

Der Umfang dieser Untersuchung ist exakt an den Prüfauftrag angepasst. Eine Diagnose möglicher Fehler ist mit diesem Adapter nicht möglich, obwohl er dieselben Dialogroutinen der Hersteller von Fahrzeugen und Systemen nutzt. Andererseits können die Kfz-Werkstätten ihre Diagnosegeräte für die Vorbereitung der Fahrzeuge auf die HU nutzen, da die HU-Adapter-Untersuchung mit der vorhandenen Technik nachvollzogen werden kann.

Untersuchung des Bremsverhaltens

Bei der Überprüfung der Bremsen kommt der HU-Adapter ebenfalls zum Einsatz. Bisher wurde die maximale Bremskraft gemessen und die Bremswirkung aus diesem Wert und der zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs berechnet. Bei neueren Fahrzeugen wird der Bremsdruck mit Hilfe von Bremsdrucksensoren gemessen und in Relation zur Bremskraft am Rad gesetzt. Diese Werte des Sensors können mit dem HU-Adapter ausgelesen werden.

Abgasuntersuchung wird ebenfalls angepasst

Die Veränderungen, die sich durch die Einführung des Geräteleitfadens 5 ergeben, sind nur für Fahrzeuge relevant, die der Euro 6-Norm genügen. Diese Fahrzeuge sind bereits mit der weltweit standardisierten Kommunikationsschnittstelle WWHOBD ausgerüstet. Mit Hilfe des HU-Adapters wird diese Schnittstelle für die Abgas-Untersuchung genutzt. Wie bei der Prüfung vorzugehen ist, wird im Geräteleitfaden 5 detailliert beschrieben.

Für Fahrzeuge mit Euro 5-Norm kann weiterhin nach dem Geräteleitfaden 4 verfahren werden. Fahrzeuge, die vor 2006 zugelassen wurden, können bis 2017 nach dem Geräteleitfaden 3 geprüft werden.