Winterreifenpflicht: Welche Regelungen gelten in Deutschland?

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Für viele Menschen in Deutschland ist der Wintereinbruch am Ende des Jahres ein schönes Ereignis. Die Temperaturen sinken, die Wahrscheinlichkeit auf Schnee nimmt zu und damit einhergehend auch auf wunderschöne weiße Landschaften. Verkehrsteilnehmer sehnen sich nach dieser Jahreszeit oftmals weniger, denn die winterlichen Verhältnisse auf der Straße können Gefahren bergen. Fahrzeuge müssen aus diesem Grund unbedingt den Witterungsbedingungen angepasst werden.

Wann müssen Fahrzeuge gegen Schnee ausgerüstet werden?

Sommerreifen werden von Ostern bis Oktober aufgezogen, danach folgen die Winterreifen – so die altbekannte Faustregel. Laut Straßenverkehrsordnung gibt es in Deutschland jedoch grundsätzlich keinen allgemein vorgeschriebenen Zeitpunkt für den jährlichen Wechsel zu Winterreifen. Der Gesetzgeber ordnet lediglich an, dass die Ausrüstung den Witterungsbedingungen angepasst sein muss. Das heißt, Winterreifen sind nur bei schlechten Straßenverhältnissen wie Schnee, Eis und Winterglätte Pflicht.

Technischer Hintergrund: Die Gummimischung von Winterreifen ist durch die Zugabe von mehr Kautschuk weicher. Dadurch bleiben sie auch bei kühleren Temperaturen geschmeidig und haften besser auf der Straße. Das Verhältnis der Gummimischung wird von Herstellern so gewählt, dass der Einsatz von Winterreifen unter 7 Grad Celsius optimal ist.

Woran erkenne ich Winterreifen?

Die situative Pflicht für Winterreifen schreibt den Gebrauch von wintertauglichen Reifen wie Winterreifen, Allwetterreifen oder runderneuerten Reifen mit Alpine-Symbol – ein Piktogramm mit Schneeflocke und Berg – vor. Reifen, die lediglich eine „M+S“-Kennzeichnung tragen und vor dem 31. Dezember 2017 produziert wurden, sind nur noch bis zum 30. September 2024 für den Winter zugelassen.

Ordnungsgemäß müssen Winterreifen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter besitzen. Umfangreiche ADAC Tests haben jedoch bewiesen, dass die gesetzlich festgelegte Profilgrenze nur einen Rest an Sicherheit bietet. Für einen sicheren Grip auf vereisten und verschneiten Straßen sollten Winterreifen eine Profiltiefe von mindestens vier Millimeter aufweisen.

Welches Bußgeld droht bei einem Verstoß?

Hält die Polizei einen Autofahrer bei Schnee und Eis mit Sommerreifen an, droht laut Bußgeldkatalog eine Geldstrafe in Höhe von 60 Euro. Mit 80 Euro müssen Fahrer rechnen, die mit Sommerreifen unterwegs sind und zudem andere behindern – etwa dadurch, dass sie im Straßenverkehr liegen bleiben. Bei einem selbstverschuldeten Unfall beträgt das Bußgeld sogar 120 Euro. Unabhängig von dem Bußgeld wird jeweils ein Punkt in Flensburg vergeben.

Lohnt sich der Reifenwechsel bereits im Oktober?

Die Faustregel, nach der Winterreifen „von Oktober bis Ostern“ ans Auto gehören, hat sich laut Autoklub ACE bewährt. Denn plötzliche Kälteeinbrüche können bereits Anfang Oktober auftreten. Wer einen Wechsel in einer Werkstatt durchführen lassen möchte, sollte deshalb nun rechtzeitig einen Termin vereinbaren.