Unbekannte Regel: Doppeltes Bußgeld beim Fahren ohne Winterreifen

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Der lange Sommer ist vorbei. Mit dem Herbst setzt auch das nasskalte Wetter ein. Für viele Autofahrer stellt sich nun wieder die Frage: Ab wann müssen Winterreifen aufgezogen werden? Eine konkrete gesetzliche Regelung gibt es nicht. Stattdessen kursiert die Faustregel „Von Oktober bis Ostern“. Allerdings lässt sich diese kaum auf den gesamtdeutschen Raum anwenden. Zu verschieden sind, je nach Höhenlage, die Auswirkungen des Wetters auf die Verkehrsbedingungen auf Straßen und Autobahnen.

Doch Winterreifen sind Pflicht. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht in § 2 vor, dass Kraftfahrzeuge bei Schnee, Eis und Glätte mit entsprechenden Reifen ausgestattet sein müssen. Eine Verschärfung dieser Regel wurde im März 2017 beschlossen. Nach dieser sind ab dem 1. Oktober 2024 nur noch solche Pneus wintergeeignet, die das Alpine-Symbol (Bergform mit Schneeflocke) aufweisen. Die „M+S“-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) reicht dann nicht mehr aus.

Was viele Autofahrer jedoch nicht wissen: Der aktuelle Bußgeldkatalog wurde dahingehend verschärft, dass bei einem Verstoß gegen die Winterreifenpflicht neben dem Fahrer künftig auch der Fahrzeughalter zur Kasse gebeten wird. Dieses doppelte Bußgeld wird allerdings nur fällig, wenn Fahrer und Halter nicht identisch sind. Neben einem Punkt in Flensburg werden 75 Euro veranschlagt – zusätzlich zu den 60 Euro (plus einem Punkt in der Verkehrssünderdatei), die der Fahrer zu zahlen hat.

Werden darüber hinaus andere Verkehrsteilnehmer behindert, etwa durch ein Liegenbleiben des Autos, steigt das Bußgeld auf 80 Euro. Bei der Gefährdung anderer werden sogar 100 Euro fällig. Die zusätzliche Strafe für den Halter soll das Bewusstsein für die regelmäßige Überprüfung der Bereifung schärfen. Einen Nutzen schafft das etwa bei Flottenbetreibern, beispielsweise Fahrzeugvermietungen oder Unternehmen mit größerem Fuhrpark, wo der Halter bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Regelung bislang keine Strafe zu fürchten hatte.

Der kritische Blick auf die Bereifung vor Fahrtantritt leistet also nicht nur einen Beitrag zur Verkehrssicherheit, sondern schont obendrein den Geldbeutel.