Ab dem 1. Januar 2026 heißt es in Spanien: Adiós Warndreieck – hola Warnleuchte! Auf Autobahnen und Schnellstraßen soll künftig eine moderne, blinkende Warnleuchte das klassische Warndreieck ersetzen. Die neue Regelung hat vor allem ein Ziel: mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, berichtet der ADAC.
Bisher mussten Autofahrer bei einer Panne oder einem Unfall aussteigen, um das Warndreieck in sicherer Entfernung aufzustellen und begaben sich dabei oft in Lebensgefahr, insbesondere auf vielbefahrenen Straßen oder bei schlechten Sichtverhältnissen. Die neue V16-Warnleuchte wird stattdessen mithilfe eines Saugnapfs oder eines Magnetfußes auf das Fahrzeugdach gesetzt. Sollte das Dach nicht erreichbar sein – etwa bei einem Wohnmobil oder Transporter – kann die Lampe auch an der Fahrerseite des Fahrzeugs oder am Heck befestigt werden. Während ein Warndreieck nur durch Farbe und Reflektoren auf den Unfall aufmerksam macht, reicht die Leuchtkraft der Warnleuchte bis zu einem Kilometer und sorgt so für frühzeitige Warnung anderer Verkehrsteilnehmer.
Doch das Gerät kann mehr als nur blinken. Es ist durch die integrierte eSIM-Karte mit dem Mobilfunknetz verbunden und sendet bei Aktivierung alle 100 Sekunden den genauen Standort an die Rettungskräfte sowie an die spanische Verkehrsbehörde DGT (Dirección General de Tráfico). So kann im Notfall schneller und gezielter Hilfe geleistet werden.
Warnleuchte mit Zertifizierung notwendig
Bei der V16-Warnleuchte handelt es sich nicht um eine beliebige LED-Warnleuchte, sondern um ein speziell zertifiziertes Sicherheitsprodukt mit klaren Vorgaben der spanischen Verkehrsbehörde DGT. Sie muss über orangefarbene LEDs mit 360°-Sichtfeld verfügen, spritzwasser- und staubgeschützt nach IP54-Standard sein und sich sicher auf dem Fahrzeug befestigen lassen. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Vernetzung, denn erlaubt ist nur die Version mit integrierter eSIM. Die Stromversorgung erfolgt per Akku oder Batterie, wobei eine Betriebsdauer von mindestens 18 Monaten sichergestellt sein muss. Wichtig: Nur V16-Leuchten mit offiziellem DGT-Zertifikat dürfen verwendet werden. Eine Liste aller zugelassenen Modelle stellt die Verkehrsbehörde auf ihrer Website bereit.
Die neue Regelung gilt ausschließlich für Autobahnen und Schnellstraßen. Auf Landstraßen und innerorts dürfen weiterhin Warndreiecke verwendet werden, die Nutzung der Warnleuchte wird dort jedoch ebenfalls empfohlen. Damit im Notfall keine wertvolle Zeit verloren geht, empfiehlt die DGT, die Warnleuchte stets griffbereit – am besten im Handschuhfach – aufzubewahren.
Änderungen für Touristen
Für Reisende aus Deutschland, die mit dem eigenen Fahrzeug nach Spanien fahren, ändert sich nichts – die Pflicht zur Verwendung der Warnleuchte betrifft ausschließlich in Spanien zugelassene Fahrzeuge. Anders sieht es bei Mietwagen aus: Diese müssen ab 2026 mit der neuen Warnleuchte ausgestattet sein.
In Deutschland ist die Warnblinkleuchte bisher nur eine Ergänzung des Warndreiecks. Dieses muss weiterhin pflichtgemäß mitgeführt werden – anderenfalls droht ein Bußgeld.

