Sieg der Automobilkonzerne: Reparaturklausel für sichtbare Kfz-Teile auf EU-Ebene gescheitert

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Lange gekämpft und doch verloren: Die Europäische Kommission hat den Entwurf zur Neufassung der Designrichtline (98/71/EG) abgelehnt. Mit dieser wäre die Monopolstellung der Automobilhersteller beim Verkauf sichtbarer Fahrzeugkomponenten (z.B. Außenspiegel, Kotflügel, Motorhaube) über die sogenannte „Reparaturklausel“ aufgehoben worden.

Die EU-Kommission legte bereits 2004 eine Neufassung der europäischen Designschutzrichtlinie vor. Diese wurde im Dezember 2007 mit großer Mehrheit im EU-Parlament verabschiedet. Seitdem lag der Ball beim EU-Ministerrat, der sich mit einer finalen Entscheidung jedoch merklich schwer tat. Offenbar schien es nicht möglich, die Interessen der Fahrzeughersteller zu wahren und den Ersatzteilmarkt zugleich für unabhängige Anbieter zu öffnen.

Hauptargument der Autobauer gegen die EU-weite Novelle ist die optische Verfremdung charakteristischer Modellmerkmale. Nur ist die potenzielle Abwandlung von Fahrzeugdesigns durch im freien Markt angebotene Ersatzteile ein Trugschluss. Hartmut Röhl, Präsident des Gesamtverbands Autoteile-Handel (GVA) ließ dazu verlauten: „Ein Scheinwerfer muss eine bestimmte Form haben, damit er in ein Fahrzeug verbaut werden kann. Eine Formenvielfalt ist nicht möglich, ein Designschutz im Ersatzteilbereich daher unsinnig.“

Auch für die wiederholte Verzögerung einer Entscheidung hat Röhl eine Erklärung: „Auf Druck der Regierungen der Staaten mit einer starken Lobby der Fahrzeughersteller, das heißt vor allem Frankreich und Deutschland, wurde die Verabschiedung fortlaufend verhindert. Sie wollen damit den heimischen Fahrzeugherstellern möglichst lange ein äußerst profitables Monopol für diese Produkte sichern.“

Diese Meinung stützt auch Oliver Theis, Vertriebsleiter Zentraleuropa bei der Ferdinand Bilstein + Co. KG: „Die Entscheidung gegen die Reparaturklausel schwächt den freien Ersatzteilmarkt – und letztlich auch die Verbraucher. Denn wenn sichtbare Ersatzteile einzig bei den Automobilherstellern erhältlich sind, besteht kaum eine Chance auf fairen Preiswettbewerb.“ In einigen EU-Mitgliedsstaaten ist die Reparaturklausel alltägliche Praxis. Eine einheitliche Regelung für den gesamten Staatenverbund ist jedoch (vorerst) in weite Ferne gerückt.