In vielen europäischen Ländern gilt die Warnwestenpflicht bereits seit einigen Jahren. Ab sofort müssen nun auch Autofahrer in Deutschland mindestens eine reflektierende Warnweste an Bord haben, um sie im Falle eines Unfalls oder einer Panne anlegen zu können.
Während das Mitführen einer Warnweste etwa in Italien oder Spanien bereits seit 2004 Pflicht ist und auch in Deutschland gewerblich genutzte Fahrzeuge bereits seit längerem eine Weste an Bord haben müssen, sind nun auch die PKW-Fahrer dran. Seit dem 1. Juli 2014 müssen Fahrer von Personen- und Lastkraftwagen sowie Bussen hierzulande eine Warnweste in gelber oder oranger Tagesleuchtfarbe mitführen. Bei einem Unfall, einer Panne oder in einer sonstigen Gefahrensituation sollte die Warnweste getragen werden.
Autofahrer, die auf der Autobahn oder Landstraße eine Panne haben, sollten die Warnweste bereits vor dem Verlassen des Fahrzeugs anlegen. Die Warnweste sollte also nach Möglichkeit in Griffnähe und nicht etwa im Kofferraum deponiert werden. Optimal sind das Handschuhfach oder die Ablageflächen in den Türen. Zudem ist es aus Sicherheitsgründen empfehlenswert, für jeden Auto-Insassen eine Warnweste mitzuführen.
Dabei ist die Warnwestenpflicht keine Schikane: laut ADAC erkennen Autofahrer eine dunkel gekleidete Person bei Dämmerung im Abblendlicht erst in 25 Meter Entfernung. Ist die Person hell gekleidet, sind es 40 Meter. Eine Person in reflektierender Warnweste hingegen ist bereits aus einer Distanz von 140 Metern sichtbar.
Lediglich Motorräder und Roller sowie Wohnmobile sind von dieser Bestimmung ausgenommen. Die Warnweste muss der neuen Euro-Norm EN ISO 20471 oder der alten EN 471 entsprechen und über reflektierende Streifen verfügen.
Wer keine Warnweste mitführt und erwischt wird, dem drohen 15 Euro Bußgeld – im europäischen Vergleich vergleichsweise gering. In Frankreich beispielsweise müssen Autofahrer mit mindestens 90 Euro, in Portugal mit einem Bußgeldbetrag zwischen 60 und 600 Euro rechnen.