Maske im Auto? Darauf sollten Sie jetzt achten

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Autofahrer mit OP-Maske
Autofahrer mit OP-Maske: Ist man so am besten geschützt?

Ab sofort gilt in vielen deutschen Bundesländern eine verschärfte Pflicht zum Tragen einer Maske: In Geschäften, Bussen und Bahnen müssen die Menschen nun medizinische Masken (sogenannte OP-Masken) oder FFP2-Masken tragen. Die stark verbreiteten Stoffmasken sind nicht mehr erlaubt. Doch wie sieht es eigentlich im eigenen Auto aus?

Hier gibt es – hohe Inzidenzwerte hin oder her – weiterhin keine Regelung. Auch nicht für Fahrgemeinschaften. Gerade für den letztgenannten Fall hat der ADAC jedoch eine eindeutige Empfehlung: „Es ist dringend ratsam, in diesem Fall Mund und Nase zu bedecken.“

Was bedeutet das Vermummungsgebot für die Maske?

Aber wie steht es dabei um das Vermummungsgebot? So heißt es in Paragraph 23, Absatz 4, der Straßenverkehrsordnung (STVO): „Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.“ Der ADAC hat es so formuliert: „Wer sich mit einem Mundschutz hinter das Lenkrad eines Kraftfahrzeugs begibt, muss darauf achten, dass die ausschlaggebenden Gesichtszüge im Wesentlichen weiterhin auszumachen sind.“

Heißt vereinfacht: Solange nur die Mund- und Nasenpartie verdeckt ist, spricht nichts gegen das Tragen einer Maske im Auto. Das hat auch das NRW-Gesundheitsministerium so bestätigt. Gerade selbstgenähte Masken können hier zum Problem werden, wenn sie zu viel Gesichtsfläche abdecken. OP-Masken könnten hier die bessere Alternative sein. Im Zweifel wird es auf den jeweiligen Einzelfall ankommen.

Wenn die Brille beschlägt

Der ADAC weist zudem darauf hin, dass gerade Brillenträger aufpassen sollten. Denn schnell ist die Brille durch das Tragen einer Maske beschlagen – besonders jetzt im Winter. Deshalb: Erst die Maske richten und warten bis die Brille nicht mehr beschlägt. Dann steht einer sicheren Autofahrt auch in Zeiten von Corona nichts mehr im Weg.