Urteil: Gericht erklärt Zugangsbeschränkungen durch Autohersteller erneut als unzulässig

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Am 17. Januar 2025 fällte das Oberlandesgericht (OLG) Köln ein Urteil, das freien Werkstätten dabei helfen soll, auch in Zukunft auf Fahrzeugdaten der Automobilhersteller zugreifen zu können.

Das Gericht wies in seiner Entscheidung (Az. 6 U 58/24) die Revision des Autobauers Stellantis zurück und erklärte die Zugangsbeschränkungen zu den Fahrzeuginformationen für rechtswidrig, wie die Kooperation PROFISERVICE WERKSTATT berichtete.

Erschwerter Zugang zu wichtigen Fahrzeugdaten

Die Diskussion bezieht sich vor allem auf die sogenannten „Secure Gateways“. Diese Sicherheitseinrichtungen beschränken den Zugang zu wichtigen Fahrzeugdaten, z. B. Reparaturinformationen. Wenn die Informationen hinter den Secure Gateways für Freie Werkstätten auch in Zukunft zugänglich bleiben, können dadurch hohe zusätzliche Kosten für die Werkstätten vermieden werden, so berichtet auch die Branchen-Seite AftermarketUpdate.

Vor allem für Freie Kfz-Werkstätten sind Fahrzeugdaten entscheidend, um wettbewerbsfähig zu bleiben und hochwertige Dienstleistungen anbieten zu können. Diese ermöglichen ihnen, ein breiteres Spektrum an Fahrzeugmodellen zu reparieren und zu warten. Nur so können sie weiterhin mit Vertragswerkstätten konkurrieren.

Ursprüngliche Kläger begrüßen das Urteil

Die Abweisung der Revision durch das OGL befürworten unter anderem A.T.U. und Carglass, die gegen den Autohersteller Stellantis geklagt hatten (wie wir im Februar 2024 berichteten).

Stellantis hatte gegen diese Klage Revision eingelegt, nachdem im April 2024 die Entscheidung des Europäischen Gerichthofs vom Oktober 2023 bestätigt wurde, herstellerspezifische Einschränkungen beim Zugang zum OBD-Port (On-Board Diagnose) als rechtswidrig einzustufen. Dieser Port ist wichtig, um die Leistungsfähigkeit und den Zustand des Motors sowie anderer wichtiger Fahrzeugkomponenten zu überwachen.