Erzählen Markenwerkstätten eine „Garantie-Lüge“?

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Arbeitet eine freie Werkstatt nach Herstellervorgaben, bleibt die Garantie erhalten.
Arbeitet eine freie Werkstatt nach Herstellervorgaben, bleibt die Garantie erhalten.

Autobesitzer sind oft verunsichert: Kann ich mit meinem neuen Fahrzeug auch eine Werkstatt aufsuchen, die nicht an eine Marke gebunden ist? Wird dort dieselbe Leistung erbracht wie bei der Markenwerkstatt?

Viele Kunden befürchten, mögliche Garantie- oder Gewährleistungsrechte zu verlieren. Zu Unrecht: Auch jede freie Werkstatt kann eine Inspektion durchführen, wenn sie sich dabei an die Herstellervorgaben hält. Vom Unwissen vieler Autofahrer profitieren gerade die Fahrzeughersteller. Dem Verbraucher wird suggeriert, dass er seine Ansprüche auf Gewährleistung verliert, sollte er zwecks Inspektion eine freie Werkstatt aufsuchen.

„Millionen Autofahrer jahrelang getäuscht“

Darauf hatte auch die Werkstattkette ATU 2019 mit einem Werbespot aufmerksam gemacht – allerdings recht drastisch in der Wortwahl. ATU spricht auf der Website zum Spot von einer „dreisten Garantie-Lüge“, einer „miesen Masche“, alles sei erstunken und erlogen. Denn die Inspektion bei ATU gefährde nicht die Herstellergarantie. Demnach seien „Millionen Autofahrer jahrelang getäuscht“ worden.

Vor allem diese letztgenannte Aussage veranlasste einen Verband des Kraftfahrzeuggewerbes, gegen den Spot vor Gericht zu ziehen. Doch jetzt musste er eine Niederlage hinnehmen, wie ATU in einer Pressemitteilung berichtet.

Von der Meinungsfreiheit gedeckt

So sahen in der beanstandeten Formulierung weder das Landgericht Weiden noch das Oberlandesgericht Nürnberg in der zweiten Instanz eine kollektive Herabsetzung aller Hersteller. „Zudem stelle A.T.U mit dem Begriff ‚Garantie-Lüge‘ eine wahre Tatsachenbehauptung auf und bewege sich damit im Schutzbereich der Meinungsfreiheit“, heißt es in der Presseinfo.

Das Urteil bestätigt, was viele Autofahrer wohl schon geahnt haben. Sie können auch mit einem Neuwagen jederzeit in eine freie Werkstatt fahren und erhalten dort genauso professionelle Hilfe wie in einer Markenwerkstatt – ohne Verlust der Garantie oder Gewährleistung. Somit ist das Urteil auch eine kleine Anerkennung der guten Arbeit, die freie Werkstätten seit Jahrzehnten bundesweit leisten.