Die Auswirkungen des VW-Abgasskandals auf die Verbraucher

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Autos ermöglichen individuelle Mobilität
Autos ermöglichen individuelle Mobilität

Die Auswirkungen des VW-Abgasskandals auf die Verbraucher

Der VW-Skandal um manipulierte Abgaswerte hat das Vertrauen in die Automobilindustrie erschüttert und lässt viele Autofahrer ratlos zurück. Dazu beigetragen hat unter anderem, dass in den Medien verschiedene Schreckensszenarien ausgemalt wurden. Eines davon sieht vor, dass Autohaltern aufgrund der falschen Einstufung bei den Abgasnormen Nachzahlungen drohen oder die Zulassung betroffener Modelle ohne Umrüstung gar entzogen werden könnte.

Die Verbraucherzentralen forderten VW daher auf, sämtliche Kosten zu übernehmen, die Autofahrern durch die Manipulationen der Abgaswerte entstehen. Bisher jedoch blieb eine eindeutige Positionierung des Konzerns aus. Zunächst hatte VW nur zugesagt, die vom Kraftfahrt-Bundesamt geforderte Nachrüstung der 2,4 Millionen betroffenen Dieselfahrzeuge finanziell zu übernehmen. Im Falle von Kfz-Steuer-Nachzahlungen aufgrund der falschen CO2-Werte wolle das Unternehmen ebenfalls einspringen.

Unklar ist jedoch, ob geschädigte Autohalter auf weiteren Kosten sitzen bleiben – etwa dem Verdienstausfall als Folge des Rückrufs oder geringeren Wiederverkaufswerten. VW erklärte, den Schaden möglichst gering halten zu wollen und sicherte sogar zu, Kunden die Möglichkeit der individuellen Ersatzmobilität für die Zeitspanne der Nachbesserungsarbeiten zur Verfügung zu stellen. Allerdings kann hieraus kein Anspruch auf einen Ersatzwagen abgeleitet werden.

Was sollten Kunden nun beachten? Zunächst gilt es, Gewährleistungsansprüche zu sichern. Wer einen Neuwagen kauft, kann zwei Jahre lang eine Gewährleistung in Anspruch nehmen. Bei gebrauchten Fahrzeugen beträgt diese Frist ein Jahr. Da diese bei einigen Käufern aber noch vor den nötigen Nachbesserungen abzulaufen droht, sollten Kunden einen „Verzicht auf Verjährung“ bei VW oder dem Autohändler einholen.

Entsprechende Formulare bieten die Händler sowie die Verbraucherzentralen an. Dadurch bleiben Gewährleistungsansprüche weiter aufrechterhalten. VW hatte sich im Vorfeld bereits bereit erklärt, die Verjährung bis zum 31. Dezember 2016 auszusetzen. Kunden können zudem ein Gutachten zur Instandsetzung des Autos in Auftrag geben. Vor der Nachbesserung sollte darin dokumentiert werden, wie der PKW hinsichtlich Motorleistung, Abgasverhalten und Geschwindigkeit zu bewerten ist.

Dies ermöglicht nach der Mängelbeseitigung die Bewertung, ob die Umbaumaßnahmen tatsächlich erfolgreich waren. So kann geprüft werden, ob eine Verbesserung der Abgaswerte erfolgt ist, dafür aber Einbußen bei Leistung und Geschwindigkeit hingenommen werden müssen. Allerdings kosten Leistungsmessungen in Werkstätten ca. 80 Euro und ob VW die Kosten dafür übernimmt, ist bislang unklar. Auch die Kostenübernahme für Gutachten ist nicht sicher. Eine Erstattung kann aber durch die Rechtsschutzversicherung der Autofahrer erfolgen.

Ohne klare Bekenntnisse von VW werden aber wohl noch einige Fragen unbeantwortet bleiben.