Werkstätten müssen in neue Licht-Prüfsysteme investieren

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Das Bundesverkehrsministerium hat nun die bereits im Februar 2014 beschlossene Richtlinie für die Einstellung der Scheinwerfer bei der Hauptuntersuchung veröffentlicht.

Die zweigeteilte Richtlinie enthält im ersten Teil die sogenannte Scheinwerfer-Prüfrichtlinie, im zweiten Teil wird ausführlich auf die Anforderungen an die Messplätze eingegangen.

Mit der „Scheinwerfer-Richtlinie“ soll dem technischen Fortschritt bei der Fahrzeugbeleuchtung Rechnung getragen werden. Dazu gehören z.B. Fahrzeuge mit LED-Beleuchtung oder adaptives Kurvenlicht.

Die alten, analogen Scheinwerferprüfgeräte ohne Kalibrierfähigkeit werden diesen modernen Lichtsystemen oft nicht gerecht, was zu ungenauen Messergebnissen und oft auch zur falschen Lichteinstellung führt. Diese sind nur noch bis Ende 2016 nutzbar.

Auf Werkstätten kommen folglich Investitionskosten für neue Licht-Prüfsysteme zu. Doch auch an die Prüfplätze und die Prüfung selbst werden höhere Anforderungen gestellt. So darf der Prüfplatz beispielsweise nur ein maximales Gefälle von 1,5 % aufweisen. Beim zu prüfenden Fahrzeug müssen sich zudem die Fahrwerksfedern im Normalzustand befinden. Ebenso sind Luftdruck, Tankinhalt und die Kofferraumbeladung zu berücksichtigen.

Der TÜV SÜD rät dazu, die Umrüstung der Scheinwerfereinstell- und Prüfgeräte sowie der Prüfplätze rechtzeitig durchzuführen, da die digitale Technologie auch heute schon wesentlich präzisere Ergebnisse liefert als ihre analogen Vorläufer.