Selbstfahrende Autos: Traum trifft Wirklichkeit

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Viele Autos auf einer Straße, die Signal aussenden.
Autonome Fahrzeuge sind darauf ausgelegt, ohne menschliches Eingreifen zu navigieren.

Der kurze Film zeigt eine vermeintlich normale Autofahrt. Los geht’s in der Stadt. Mal biegt der Wagen rechts ab, mal links. Er hält an einigen Stoppschildern und fährt noch ein kurzes Stück über Land. Das Besondere: Der Fahrer hat die ganze Zeit über die Hände auf dem Schoß liegen – das Auto fährt komplett eigenständig.

Das im November veröffentlichte Video des US-Autokonzerns Tesla zeigt auf beeindruckende Weise, was im Bereich des autonomen Fahrens mittlerweile möglich ist. Dass ein Mensch im Auto sitze, so wird zu Beginn des rund zweiminütigen Clips betont, sei nur aus rechtlichen Gründen nötig. Und tatsächlich: Nicht einmal muss der Fahrer eingreifen. Der Wagen erkennt andere Verkehrsteilnehmer, bremst an Kreuzungen ab und stoppt sogar vorsichtshalber kurz hinter zwei Joggern, die sehr nah am Fahrbahnrand entlanglaufen.

https://www.youtube.com/watch?v=PUw_DMaQ264

Im Alltag jedoch – fernab von netten Werbefilmchen – sieht Teslas Traum vom selbstfahrenden Auto nicht ganz so rosig aus. In diesem Jahr kam es weltweit immer wieder zu Unfällen im Straßenverkehr – auch auf deutschen Straßen. Trauriger Tiefpunkt war ein tödlicher Unfall im Frühjahr in den USA: Im Mai stieß ein Tesla Model S auf dem Highway mit einem LKW zusammen. Das Ereignis löste eine intensive Debatte über die Sicherheit von autonomen Fahrzeugen aus. Damals fragte Spiegel Online besorgt: „Wie gefährlich sind selbstfahrende Autos?“

Ungeklärte Rechtsfragen

Abschließende Antworten fehlen nicht nur auf solche Fragen. Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen sind noch ungeklärt. Wer ist schuld, wenn ein Fahrzeug im „Autopilot-Modus“ in einen Unfall verwickelt wird? Der Fahrer? Der Hersteller? Oder vielleicht der Programmierer der Software? Eine Frage, die insbesondere die Versicherungskonzerne beschäftigt. Zumindest für Alexander Vollert, Vorstandsmitglied der Allianz Deutschland, ist die Antwort eindeutig: „Das deutsche Haftungssystem lässt den Halter eines Fahrzeugs haften, egal, ob der Fehler beim Fahrer oder beim Fahrzeug lag. Das passt auch in Zeiten zunehmender Fahrzeugautomatisierung.“

Aber passt das zu den Versprechen der Autokonzerne? In ihrer Werbung verheißen sie ein ganz neues Fahrerlebnis: Künftig sollen Menschen im Auto arbeiten, Zeitung lesen oder einen Film schauen können. Doch wie soll ein Fahrer noch rechtzeitig eingreifen, wenn der Autopilot versagt, er selbst aber gerade im Internet surft? Deshalb kritisierte jüngst auch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Tesla dafür, die Bezeichnung „Autopilot“ zu verwenden. Der Begriff suggeriere, dass der Mensch die Kontrolle vollständig an das Auto abgeben könne.

Tesla reagierte und befragte seine Kunden. Das Ergebnis fällt – wenig überraschend – zugunsten des Autobauers aus. Auf der Webseite heißt es: „98% der befragten Kunden sagten, dass sie verstehen, dass bei der Verwendung der Autopilot-Funktion der Fahrer zu jedem Zeitpunkt die Kontrolle über das Fahrzeug behalten muss.“ Am Ende des eingangs erwähnten Videos steigt der Fahrer übrigens aus und lässt das Auto komplett autonom einparken. Wie er da noch die Kontrolle behalten kann, weiß vermutlich nur Tesla …