Qualitätsmanagement in Unternehmen: Neufassung der DIN EN ISO 9001

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Im September 2015 soll die revidierte Qualitätsmanagement-Norm DIN EN ISO 9001 in Kraft treten. Sie wird die bis dahin gültige Fassung aus dem Jahre 2008 ersetzen und stärkeres Augenmerk auf den Dienstleistungssektor richten, zu dem auch KFZ-Werkstätten gehören. Eine frühzeitige Beschäftigung mit den geplanten Änderungen ist also durchaus ratsam.

Mit der ISO 9001 werden Mindestanforderungen an ein QM-System in Unternehmen festgelegt. Denn neben der generellen Qualität von Waren und Dienstleistungen zählt auch die Kompetenz, schnell auf Marktentwicklungen und Kundenwünsche reagieren zu können. Um nach der internationalen Norm zertifiziert zu werden, müssen Betriebe, die Güter und Dienstleistungen anbieten, allgemeine Anforderungen an die Kundenerwartung sowie bestimmte behördliche Auflagen erfüllen.

Zu den allgemeinen Anforderungen zählen nach Normanschnitt 4.1 der ISO 9001 unter anderem das Einführen eines QM-Systems, die Festlegung von Prozessen und deren Steuerung. Darüber hinaus verpflichtet sich das Unternehmen, das einmal aufgebaute QM-System stetig auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls zu optimieren. Mit der für 2015 angekündigten Novellierung der Norm soll insbesondere eine verbesserte Anwendung auf Dienstleistungsbranchen gewährleistet werden.

Darin wird beispielsweise die allgemeine Formulierung „Produkt“ in „Waren und Dienstleistungen“ geändert. Damit soll es Unternehmen, die nicht dem Industriesektor zugehörig sind, erleichtert werden, die Norm in der Kommunikation besser auf ihren Betrieb anwenden zu können. Eine weitere Änderung betrifft die Kontrolle von eingekauften Gütern und Dienstleistungen, die künftig auf Basis eines risikobasierten Ansatzes vorgenommen werden soll.

Nach Veröffentlichung der überarbeiteten Norm wird voraussichtlich eine dreijährige Übergangszeit gewährt, in der Unternehmen notwendige Anpassungen im QM-System vornehmen können, um die Anforderungen an DIN EN ISO 9001: 2015 zu erfüllen.