Trotz aller Gefahren gehört es immer noch zum gewohnten Bild im Straßenverkehr: Autofahrer mit dem Telefon am Ohr. Immer häufiger ist zudem zu beobachten, dass Autofahrer Textnachrichten und SMS am Steuer schreiben und den Straßenverkehr somit für Sekunden ganz ignorieren. Ein Zeitfenster, das je nach Tempo ausreicht, um viele Meter im Blindflug zu fahren: Bei Tempo 100 etwa legt ein Auto innerhalb von vier Sekunden eine Strecke von 120 Metern zurück.
Durch Ablenkungen dieser Art ereignen sich immer wieder leichte und schwere Unfälle. Wie eine Studie des US-Bundesstaats Virginia nun herausfand, erhöht das Schreiben und Lesen von SMS während der Fahrt das Unfallrisiko auf das 23-fache. Beim Telefonieren wächst das Risiko „nur“ auf das Sechsfache, ergänzt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR).
Wie viele Unfälle sich in Deutschland aufgrund von Ablenkung durch Textnachrichten ereignen, kann nicht beziffert werden, denn bei der polizeilichen Unfallerhebung wird dies in Deutschland bisher nicht untersucht. Bekannt geworden sind jedoch mehrere Fälle, bei denen im Fahrzeug von tödlich Verunglückten das Telefon mit einer angefangenen Kurznachricht gefunden wurde.
Klar scheint: Das Risiko wird von Autofahrern immer noch unterschätzt. Vor allem junge Fahrerinnen und Fahrer verkennen die Gefahr. Wer es gewohnt ist, sich im Alltag permanent über soziale Medien wie Facebook, Twitter oder WhatsApp auszutauschen, möchte oft auch im Auto nicht darauf verzichten. Laut einer Studie des Automobilherstellers Ford nutzte bereits ein Drittel der Befragten während der Fahrt aktiv Social Media-Internetseiten.
Deutsche Autofahrer sind in Europa führend bei der gefährlichen Nutzung von Social Media während der Fahrt (35 Prozent), gefolgt von Großbritannien (32 Prozent), Belgien (26 Prozent), Rumänien (25 Prozent), Frankreich (23 Prozent), Italien (21 Prozent) und Spanien (8 Prozent).
Der DVR warnt: „Die Rechtslage ist eindeutig. Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobiltelefon nicht benutzen, wenn es hierfür aufgenommen oder gehalten werden muss.“ So steht es in Paragraf 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dabei wird der Begriff „Benutzen“ sehr weit ausgelegt. Der Gesetzgeber versteht darunter nicht nur das Telefonieren, sondern auch das Schreiben von SMS oder das Einwählen in Internetdienste.
Das Verbot gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist. Autofahrern, die dies missachten, droht ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister.