In den vergangenen Monaten gerieten die Prüfgesellschaften TÜV und Dekra vermehrt in die Kritik. Zweifel an der ordnungsgemäßen Arbeit und insbesondere der Messgenauigkeit wurden laut. Vorgebracht hatte diese die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS), die bei verschiedenen regelmäßigen Prüfungen auf Messgeräte stieß, die nicht dem gegenwärtigen Stand der Technik entsprechen.
Bereits 2015 hatten Gutachter der DAkkS festgestellt, dass von TÜV und Dekra eingesetzte Messgeräte in verschiedenen Bundesländern nicht die vorgeschriebenen Kalibrierungsanforderungen erfüllen. Als Konsequenz wurde die Zuverlässigkeit der Hauptuntersuchung (HU) in Frage gestellt und die Akkreditierung für die formelle Zulassung der Prüfdienste ausgesetzt.
Im Regelfall müssen sämtliche von Privatpersonen genutzten Fahrzeuge alle zwei Jahre zur technischen Prüfung, damit die Einhaltung der gesetzlichen Sicherheits- und Umweltstandards ordnungsgemäß überprüft und bescheinigt werden. Durch ungenaue Messergebnisse könnte es theoretisch dazu kommen, dass ein Fahrzeug trotz Mängeln als verkehrssicher eingestuft wird.
Auf Basis einer Empfehlung der Bundesratsausschüsse soll nun eine Übergangslösung implementiert werden, die bis Ende 2020 auch von Vorgaben der EU abweichende Methoden zur Genauigkeitsprüfung von Messgeräten vorsieht. Das bedeutet, die Prüfgesellschaften können vorerst so weiterarbeiten wie bisher. Autohalter müssen also nicht darum fürchten, aufgrund potenziell ungenauer Messungen die Zulassungserlaubnis zu verlieren.
Den von der DAkkS formulierten Vorwurf weisen die Prüfdienste vehement zurück und betonen, alle in den mit TÜV und Dekra zusammenarbeitenden Werkstätten im Einsatz befindlichen Messgeräte seien der Straßenverkehrszulassungsordnung entsprechend geeicht und kalibriert.