Start Markt & mehr Von Kunden mitgebrachte Ersatzteile: Risiko und Chance für freie Werkstätten

Von Kunden mitgebrachte Ersatzteile: Risiko und Chance für freie Werkstätten

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Von Kunden mitgebrachte Ersatzteile: Risiko und Chance für freie Werkstätten
Keys to the fixed car

Die Werbung macht uns glauben, Geiz wäre geil. Natürlich will niemand mehr für Waren und Dienstleistungen ausgeben, als zwingend notwendig. Doch bei Verschleißteilen fürs Auto sollte der Sicherheitsaspekt immer vor dem Preis liegen. Allerdings lässt der Werkstattalltag bisweilen einen anderen Schluss zu. Denn immer häufiger kommt es vor, dass Kunden die benötigten Ersatzteile vorab bereits besorgt haben und diese zum Reparaturtermin mitbringen.

Häufigste Bezugsquelle ist das Internet. Dort findet sich eine Vielzahl seriöser und professioneller Online-Teilehändler, die ausschließlich geprüfte Markenware im Programm haben. Aber natürlich gibt es auch schwarze Schafe, die gefälschte Produkte anbieten und geltende Qualitätsstandards untergraben. Die Werkstatt stellt das vor ein grundsätzliches Problem, schließlich lässt sich auf den ersten Blick kaum erkennen, ob es sich beim mitgebrachten Teil um ein Markenprodukt oder eine Fälschung handelt.

Das allein jedoch ist noch kein Grund, Kunden aufgrund mitgebrachter Teile rigoros abzuweisen. Denn im Gegensatz zum geleisteten Einbau haftet die Werkstatt grundsätzlich nicht für die Qualität eines vom Kunden besorgten Ersatzteils. Sollte dieser nach der Montage aber Mängel beklagen, liegt die Beweispflicht, dass der Schaden auf einen Fehler der Werkstatt und nicht des verbauten Teils zurückzuführen ist, bei ihm. Dennoch gilt: Für ein defektes Ersatzteil ist zunächst immer der Teilehändler haftbar.

Doch auch wenn der Gesetzgeber bislang keine eindeutige Regelung für den Umgang mit mitgebrachten Ersatzteilen bietet, unterliegt die Werkstatt als Fachbetrieb zumindest einer Aufklärungspflicht. Der Kunde ist demnach über das Risiko zu informieren, das beim Einbau des von ihm erworbenen Teils besteht. Auch sollte die Werkstatt auf einen Haftungsausschluss bestehen, wenn nicht zu belegen ist, dass das entsprechende Ersatzteil auch wirklich für das Fahrzeug des Kunden geeignet ist. Ein solcher Haftungsausschluss sollte daher zwingend Bestandteil des vom Kunden unterschriebenen Auftragsformulars sein.

Werden Aspekte wie diese beherzigt, sind Kunden mit mitgebrachten Teilen für Werkstätten mehr Chance als Risiko.