Umweltzonen in Deutschland: Kurzfristige Einführung der blauen Plakette geplant

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Für Diesel-Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen wird es ernst. Nachdem die Umweltminister der Bundesländer im April die Einführung der blauen Plakette beschlossen haben, arbeitet das Bundesumweltministerium aktuell an der zeitnahen Umsetzung. Das könnte bedeuten, dass bereits ab 2017 nur noch Diesel der Euro-Norm 6 in die verschärften Umweltzonen einfahren dürfen.

Die Maßnahme soll die hohe Konzentration von Stickoxiden (NOx) in Innenstädten und Ballungsräumen verringern. Doch es regt sich Widerstand. Denn auf einen Schlag wären fast 13 Millionen Diesel von der Einfahrt in die Umweltzonen ausgeschlossen. Allerdings ist davon auszugehen, dass sich die Fahrverbote lediglich auf städtische Gebiete mit extremer NOx-Belastung beziehen. Wie großflächig diese schlussendlich abgesteckt werden, liegt im Ermessen der Kommunen. Vor Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen für betroffene Anwohner und Unternehmen werden sich diese aber kaum verschließen können.

Zu den Gegnern der blauen Plakette zählen neben Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) unter anderem der Industrieverband VDA und der Automobilclub ADAC. Während der VDA vor allem den drohenden Wertverlust von wenige Jahre alten Euro-5-Dieseln kritisiert, fordert der ADAC die grundlegende Senkung des Schadstoffausstoßes von Neufahrzeugen. In die Pflicht genommen werden damit die Hersteller. Wie ernst die das Problem nehmen, zeigt sich jedoch am seit Monaten grassierenden Skandal um manipulierte Abgasreinigungssysteme.

Der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) liegt bei 40 Mikrogramm/Kubikmeter. In der Spitze übertrafen Stuttgart (87 µg/m³) und München (84 µg/m³) die Höchstmarke im vergangenen Jahr um mehr als das zweifache. Handlungsbedarf ist also fraglos gegeben. Für die Kritiker der blauen Plakette gehen die von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) getragenen Forderungen jedoch zu weit. Die von Umweltverbänden vorgelegten Alternativvorschläge, darunter eine „Verstetigung des Verkehrs“ durch Reduzierung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit, dürften diesen aber ebenso wenig behagen.