Strecken-Radar: Pilotversuch in Niedersachsen gestartet

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Überhöhte Geschwindigkeit ist einer der Hauptgründe für Unfälle auf Autobahnen. Da ein generelles Tempolimit in Deutschland keine politische Mehrheit erhält, suchen Bund und Länder nach alternativen Wegen, das Gefahrpotenzial im Straßenverkehr zu verringern. Eines der probatesten Mittel sind Blitzer. Nur ist deren Zweckmäßigkeit umstritten.

Als erstes Bundesland testet Niedersachsen die sogenannte „Section Control“-Methode. Mit diesem in verschiedenen europäischen Ländern, darunter Österreich und die Niederlande, erfolgreich eingeführten System soll verhindert werden, dass Autofahrer vor einem stationären Blitzer auf die Bremse steigen und anschließend gleich wieder Gas geben. Zum Einsatz kommen soll Section Control insbesondere bei Strecken mit erhöhtem Unfallrisiko sowie in Tunneln und Baustellen.

Die Methode sieht über einen festgelegten, mehrere Kilometer umfassenden Autobahnabschnitt zwei Messungen vor. Beim Einfahren in den Messbereich wird die Heckseite jedes Fahrzeugs fotografiert. Am Ende des Abschnitts erfolgt eine zweite Erfassung, bei der aufgrund der zurückgelegten Zeit zwischen Ein- und Ausfahrt die durchschnittliche Geschwindigkeit errechnet wird. Im Falle einer Übertretung der vorgeschriebenen Maximalgeschwindigkeit wird das Fahrzeug samt Fahrer und Kennzeichen auch von vorne abgelichtet.

Datenschützer kritisieren die Methode, da im ersten Schritt jeder Verkehrsteilnehmer vom System erfasst wird. Sie sehen darin ein unerlaubtes Speichern personenbezogener Daten. Bereits 2009 hat sich der Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) für einen Modellversuch in Deutschland ausgesprochen. Der Arbeitskreis vertrat jedoch die Auffassung, dass Section Control nach geltendem Recht unzulässig wäre. Daher sollten laut VGT folgende Anforderungen zwingend erfüllt werden:

– Section Control ist nur an Streckenabschnitten mit erhöhten Unfallzahlen zulässig.

– Erhobene Daten dürfen ausschließlich für die Geschwindigkeitsüberwachung verwendet werden, wobei eine Verknüpfung mit anderen Registern oder gespeicherten Daten nicht erlaubt ist.

– Die Daten von Fahrzeugen, bei denen keine Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt, müssen nach Abschluss der Messung automatisch gelöscht werden.

– Der überwachte Streckenabschnitt soll durch ein gut sichtbares Hinweisschild angekündigt werden.

Die Einführung von Section Control in Österreich, den Niederlanden und der Schweiz hat nach einer Erhebung des Europäischen Verkehrssicherheitsrates (ETSC) Rückgänge der Unfallzahlen auf kontrollierten Autobahnabschnitten von bis zu 40 Prozent erbracht. Es bleibt abzuwarten, zu welchen Ergebnissen der Modellversuch in Niedersachsen gelangen wird.