Soll-Leckage der Wasserpumpe: Kein Grund für eine Reklamation

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Um Schäden durch die in einem Verbrennungsmotor entstehenden Temperaturen (> 2.000 °C) zu vermeiden, werden moderne Viertaktmotoren mit einem Gemisch aus Wasser und Frostschutzmittel gekühlt. Die Wasserpumpe erfüllt bei der Flüssigkeitskühlung des Motors die wohl wichtigste Funktion. Denn sie erzeugt den Kühlmittelumlauf, durch den die Temperatur des Motors gesenkt wird.

Eine Gleitringdichtung aus Karbon dient der Wasserpumpe zwischen Pumpenlager und Kühlflüssigkeit als Dichtung. Um die dauerhafte Funktion der Gleitringdichtung über die gesamte Lebensdauer der Wasserpumpe hinweg zu gewährleisten, ist ihre Schmierung und Kühlung notwendig. Dies erfolgt über einen kleinen Kühlmittelfluss durch die Dichtung. Die dabei entstehende und zwischen Gleitring und Gegenring hindurchfließende Leckage-Menge ist sehr gering und kann noch in der Pumpe verdunsten.

Allerdings kann Kühlflüssigkeit in den Freiraum hinter der Gleitringdichtung gelangen und an der Drainagebohrung austreten. Dies ist völlig normal und stellt keinen Reklamationsgrund dar. Einige Pumpen werden mit kleinen Verdunstungsbehältern ausgestattet, in dem die austretende Kühlflüssigkeit gesammelt und in der Pumpe gehalten wird, bis sie verdunstet ist.

Schäden an der Gleitringdichtung entstehen u. a. durch:

  • Trockenlauf der Pumpe (Kühlmittelmangel), wodurch Gleitring und Gegenring ohne den schützenden Schmierfilm trocken aufeinander laufen. Es entsteht Reibungswärme, die die Gleitringdichtung zerstören kann.
  • Die Verwendung von alter und/oder verschmutzter Kühlflüssigkeit. In diesem Fall können Rost, Kalk oder Schmutz die Oberflächen der Gleitringdichtung zerstören. Eine Abdichtung des Pumpenlagers ist dann nicht mehr gewährleistet.
  • Die Gleitringdichtung kann durch Transportschäden oder Gewalteinwirkung auf die Wasserpumpenwelle (z. B. Schläge) beschädigt werden.

Bei allen Reparaturen am Kühlsystem sind die Vorgaben der Automobilhersteller unbedingt zu beachten.