fahrerbewertung.de: Gericht zieht dem Online-Pranger die Zähne

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Viel Verkehr auf der Autobahn
Viel Verkehr auf der Autobahn

Deutlich überhöhte Geschwindigkeit, riskante Überholmanöver, Parken vor einer Einfahrt: Bei der täglichen Autofahrt gibt es genügend Gründe, sich über rücksichtslose Verkehrsteilnehmer aufzuregen. Nur fehlt oft das Ventil, um der eigenen Wut über Rüpel-Raser & Co. auch Luft zu verschaffen. Eine digitale Möglichkeit, um Dampf abzulassen, bietet seit 2014 fahrerbewertung.de: Auf dem Online-Portal können Nutzer ein beliebiges Kfz-Kennzeichen eingeben und den Halter eines Fahrzeugs negativ, neutral oder auch positiv bewerten.

Zudem bietet die Seite Statistiken zum Fahrverhalten in Deutschland. Demnach sind die schlechtesten Autofahrer der Republik im Landkreis Unterallgäu zuhause (Note 5,0). Die Fahrer aus Dortmund, Heilbronn und Hannover kommen ebenfalls schlecht weg. Halter aus Tirschenreuth in der Oberpfalz hingegen werden laut der Plattform besonders positiv bewertet (Note 1,7). Aber auch Autobesitzer aus Großstädten wie Bochum (2,6) und Kassel (2,8) wird ein vergleichsweise gutes Zeugnis ausgestellt.

Betreiber wollen Verkehrssicherheit fördern

Das Portal bietet bislang die Möglichkeit, anonym das Fahrverhalten anderer Verkehrsteilnehmer zu bewerten (Screenshot).

Unter den am häufigsten genannten negativen Fahrmanövern ist Rasen an erster Stelle gelistet. Zudem werden vor allem Falschparker und Drängler an den Pranger gestellt. Insbesondere Taxis und Kleintransporter scheinen auf der Straße vielen Menschen ein Dorn im Auge zu sein – beide Fahrzeugtypen erhalten die Note 5.

Ziel der Seite ist es nach eigenen Angaben, „zu einem gelungenen Miteinander und Rücksicht im Straßenverkehr“ beizutragen und so „letzten Endes zu sichereren Straßen für alle“. Zudem wollen die Betreiber eine Plattform bieten, um „umsichtiges Fahrverhalten zu unterstreichen“.

Gericht: Datenschutz geht vor

Doch bei Datenschützern steht die Website in der Kritik. Da jeder Onlinenutzer ohne Registrierung Fahrzeuge bewerten kann, sah der NRW-Landesbeauftragte für Datenschutz einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Er klagte gegen das Portal – und erhielt jetzt vom Oberverwaltungsgericht in Münster Recht. Es ordnete in seinem Urteil an, dass sich die Nutzer registrieren lassen müssen und anschließend nur noch ihre eigene Bewertung einsehen können und nicht mehr – wie bislang – alle Bewertungen.

Ob die Seite so zu einem zahnlosen Tiger wird? Generell stellt sich die Frage, wie wirksam solche Online-Pranger wirklich sind. Denn wen Punkte in Flensburg nicht schrecken, wird die anonyme Kritik im Netz wohl kaum zu einem besserem Fahrverhalten bewegen.