Der unabhängige KFZ-Teilemarkt: Eine zuverlässige Alternative

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Arbeitet eine freie Werkstatt nach Herstellervorgaben, bleibt die Garantie erhalten.
Arbeitet eine freie Werkstatt nach Herstellervorgaben, bleibt die Garantie erhalten.

Auf Deutschlands Straßen sind rund 45 Millionen Fahrzeuge unterwegs. Sie alle müssen regelmäßig gewartet und – sofern sich Verschleiß oder Beschädigung feststellen lässt – auch repariert werden. Für viele Autohalter kommt in einem solchen Falle nur der Weg zum Vertragshändler des jeweiligen Fahrzeugherstellers in Frage. Dort sind Original-Ersatzteile erhältlich, die von den Herstellern bereits bei der Fertigung ihrer Automobile verbaut werden.

Allerdings stammen lediglich 20 Prozent dieser Teile vom Fahrzeughersteller selbst. Der Rest wird von Zulieferern bereitgestellt, die nicht allein Automobilhersteller mit Teilen für deren Erstausrüstungs- und Ersatzteilbedarf versorgen, sondern auch den unabhängigen KFZ-Teilemarkt. Dieser „freie Ersatzteilmarkt“, auch „Independent Aftermarket“ (IAM) oder „Automotive Aftermarket“ (AM) genannt, ist von den Vertriebswegen der Automobilindustrie losgelöst.

Mit ihrem Produktangebot richten sich beide Systeme an die Werkstätten. Von diesen gibt es allein in Deutschland rund 40.000.  Etwa die Hälfte davon sind freie Meisterbetriebe, die unabhängig vom Servicenetz der Automobilhersteller betrieben werden. Der Wettbewerb zwischen Fahrzeugindustrie und unabhängigen Teilanbietern sorgt dafür, dass die Werkstätten frei wählen können, aus welcher Quelle sie ihre Ersatzteile beziehen. Davon profitiert in erster Linie der Verbraucher. Denn er erhält die Freiheit, Service- und Produkt-Preise zu vergleichen und sein Fahrzeug warten und reparieren zu lassen, wo es ihm beliebt.

Der Vorteil des freien KFZ-Teilehandels ist das markenübergreifende Sortiment. Um Qualitätsstandards zu gewährleisten, gibt es die Gruppenfreistellungsverordnung EG 461/2010. Diese sogenannte „Aftermarket-GVO“ definiert eine Komponente als Originalteil, wenn sie den herstellerseitig vorgegebenen Normen für die Fahrzeugproduktion entspricht. Das bedeutet, dass die Qualität eines Teils entscheidet und nicht dessen Herkunft. Als Abstufung dient die Begrifflichkeit „qualitativ gleichwertiges Ersatzteil“. Unter ihr werden Komponenten zusammengefasst, deren Produktionsgüte den Original-Ersatzteilen der Automobilhersteller entspricht.

Die EU-Rechtslage erlaubt es Werkstätten, egal ob gebundene Vertragswerkstatt oder freier Meisterbetrieb, bei der Wartung und Reparatur von Fahrzeugen sowohl auf Original-Ersatzteile als auch qualitativ gleichwertige Aftermarket-Alternativen zurückzugreifen. Auf die gesetzliche Gewährleistung und vertraglich festgelegte Garantien hat diese Entscheidung keinen Einfluss. Das Angebot des freien Ersatzteilmarktes richtet sich jedoch vorrangig an Halter älterer Fahrzeuge und bietet gegenüber den Originalherstellern oft günstigere Alternativen, also das optimale Rüstzeug für eine „zeitwertgerechte Reparatur“.

Schaubild des Independent Aftermarket // Copyright: GVA